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Kapitalanlage mit Steuervorteilen

Steuervorteile Ihrer Kapitalanlage im Schnell-Überblick

Abschreibungen (AfA) nutzen!

Mit der Absetzung für Abnutzung (AfA) machen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer vermieteten Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend. Bei Wohngebäuden beträgt die lineare AfA jährlich 2 % der Anschaffungskosten über 50 Jahre. Für Neubauten, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 errichtet wurden, ist eine degressive AfA von 5 % im ersten Jahr und 5 % des Restwerts in den Folgejahren möglich. 

Werbungskosten effektiv absetzen!

Als Vermieter können Sie zahlreiche laufende Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Abzüge mindern Ihre steuerpflichtigen Mieteinnahmen und erhöhen so die Rentabilität Ihrer Kapitalanlage.​

  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Grundsteuer und Gebäudeversicherungen
  • Hausmeister- und Verwaltungskosten
  • Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Kosten für Mietersuche und Inserate​

Steuerfreie Veräußerungsgewinne sichern!

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie können Sie von der sogenannten „Spekulationsfrist“ profitieren. Halten Sie die Immobilie mindestens zehn Jahre, ist der erzielte Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei . Dies ermöglicht eine langfristige Planung Ihrer Investition mit zusätzlichen steuerlichen Vorteilen. 

Sonderabschreibungen bei Denkmalschutz und Neubau

Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien oder bestimmte Neubauprojekte bieten Ihnen zusätzliche Steuervorteile. Bei denkmalgeschützten Objekten können Sanierungskosten über zwölf Jahre verteilt mit bis zu 100 % abgeschrieben werden . Für bestimmte Neubauten ist eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % der Anschaffungskosten in den ersten vier Jahren möglich.

Ihre Experten zum Thema Kapitalanlage mit Steuervorteilen

Erhan Yilmaz

Inhaber, Baufinanzierungsberater & Immobilienmakler

+49170 2690133 info@finest-immobilienberatung.de

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